Anmeldung zu Prüfungen
- Für jede Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung zu den Modulklausuren erfolgt nach Erlangung der Klausurzulassung, mindestens aber 7 Tage vor der Prüfung. Bitte halten Sie die von der Prüfungsordnung vorgegebene Anmeldefristen ein, da es sich hierbei um Auschlussfristen handelt (d. h. wenn Sie sich nicht anmelden verlieren Sie den Prüfungsanspruch).
- Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis zu einem Tag vor dem Prüfungstermin möglich.
- Die Nicht-Teilnahme an angemeldeten Prüfungen ist in der PO in §7(12) geregelt.
- Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zu Beginn des Folgesemesters erfolgt im Zeitraum von der Bekanntgabe des Ergebnisses der Erstprüfung bis eine Woche vor dem Termin der Wiederholungsprüfung.
- Einsicht in die Prüfungsakten (u. a. in also auch in die Klausuren) können innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung beim Lehrenden, ersatzweise bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden.
Über Ausnahmen (z. B. bei Härtefällen) entscheidet der Prüfungsausschuss.
Seit Sommersemester 2011 können Sie sich zu den Prüfungen über KLIPS anmelden. Hier können Sie auch Ihre bereits erbrachten und im System gespeicherten Leistungen abfragen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Studium Integrale, zum Berufspraktikum und zum Praktikum A.