MN-GM-EKPII
Basismodul: Einführung in die Erd- und Klimaphysik II | |||||||||||||
Kennnummer MN-GM-EKPII | Workload 180 h | Leistungs- punkte 6 LP | Studien- semester 2./(1.) Semester | Häufigkeit des Angebots jährlich | Beginn des Angebots SoSe | Dauer 1 Semester | |||||||
1 | Lehrveranstaltungen a) Vorlesung b) Übung c) Praktikum | Kontaktzeit 30 h 15 h 15 h | Selbststudium 30 h 45 h 45 h | ||||||||||
2 | Ziele des Moduls und zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden sollen eine Übersicht über die natürlichen Erscheinungen auf der Erde, in ihrem Inneren und in der Umgebung der Erde erhalten und wie diese mit physikalischen Methoden untersucht und beschrieben werden können. Den Studierenden soll dabei auch die Einbettung der Erdphysik als Teildisziplin in die umfassenderen Erdsystemwissenschaften vermittelt werden. Sie sollen ebenfalls lernen, das erworbene Wissen kritisch zu überdenken und dabei die Methodik des naturwissenschaftlichen Arbeitens kennen zu lernen. | ||||||||||||
3 | Inhalte des Moduls Vorlesung/Übung:
Literaturempfehlungen: Lowrie, Fundamentals of Geophysics, Cambridge University Press Kearey, Brooks & Hill, An Introduction to Geophysical Exploration, Blackwell Publishing | ||||||||||||
4 | Lehr- und Lernformen Die theoretischen Inhalte werden in der Vorlesung vermittelt. Durch elektronische Selbstlerntests erhalten die Studierenden die Möglichkeit, das erlernte Wissen zunächst im Selbststudium zu festigen, anschließend werden diese in den Übungen besprochen und vertieft. Ein Praktikum vermittelt erste grundlegende Kenntnisse über Planung und Durchführung geophysikalischer Messungen. Einzelne Praktikumsversuche können aus organisatorischen oder instrumentellen Gründen gegen andere geeignete Versuche ausgetauscht werden. | ||||||||||||
5 | Modulvoraussetzungen Keine | ||||||||||||
6 | Form der Modulprüfung/Modulabschlussprüfung Zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit findet eine 120 bis 180-minütige Klausur statt, deren Inhalt der Stoff aus Vorlesung und Übungen ist. Für die Zulassung zur Klausur ist das erfolgreiche Bestehen der Übungen erforderlich, hierzu ist der Erwerb von 50 % der zu erreichenden Punkte hinreichend. Vor Beginn oder am Anfang des Folgesemesters wird eine Wiederholungsklausur angeboten. Die Klausurnote ist die Modulnote. Im Falle von zwei bestandenen Klausuren (vgl. § 20 Absatz 10 Prüfungsordnung) ist die bessere Note die Modulnote. | ||||||||||||
7 | Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Das Modul ist ein Pflichtmodul. Zur Klausur zugelassen wird nur, wer regelmäßig und aktiv an den Übungen teilgenommen und diese bestanden hat. Zum Bestehen der Übungen ist der Erwerb von 50 % der in den Übungen erreichbaren Punkte hinreichend. Das Modul ist bestanden, wenn 1. die Abschlussklausur bestanden wurde. Bei nicht bestandener Abschlussklausur wird die Gelegenheit einer zeitnahen Wiederholungsprüfung (Klausur oder mündliche Prüfung) gegeben. 2. Erfolgreich am Praktikum teilgenommen hat. Dazu zählt die regelmäßige und aktive Teilnahme an der Durchführung der Praktikumsversuche. Die Modulnote ist die Note der Abschlussklausur (bzw. der Wiederholungsprüfung). | ||||||||||||
8 | Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Dieses Modul ist als naturwissenschaftliches Nebenfach in anderen Studiengängen geeignet. | ||||||||||||
9 | Gesamtnote/Fachnote Gewicht der Modulnote in der Gesamtnote: 6/180 (3,333 %) | ||||||||||||
10 | Modulbeauftragte/r Joachim Saur | ||||||||||||
11 | Sonstige Informationen Version: 2023-04-17 |